Titanlegierungen werden sowohl in chirurgischen Instrumenten als auch in Implantaten wie Knochen- und Gelenkersatz, Zahnimplantaten, Kiefer- und Gesichtsbehandlungen, kardiovaskulären Geräten usw. verwendet.
Titandioxid wird als Weißmacher in Kosmetika, Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln, Medikamenten und mehr verwendet. Seine Sicherheit wird derzeit evaluiert.
Neubewertung von Titandioxid: BfR zieht ähnliche Schlüsse wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gesundheitliche Risiken von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 neu begutachtet und das Ergebnis am 6. Mai 2021 veröffentlicht. Das BfR hat sich mit den von der EFSA berücksichtigten Daten zur Genotoxizität befasst und zieht überwiegend die gleichen Schlüsse.
Stellungnahme Nr. 038/2021 des BfR, 08.12.2021 (PDF-Datei, 561.5 KB)
Verbot von Titandioxid (E 171) als Zusatzstoff veröffentlicht
Betrifft u.a. Fischfeinkost. Verbot gilt nur für Lebensmittel, Einsatz bei Arzneimitteln wird in den kommenden drei Jahren überprüft, Verpackungsmaterialien sind nicht betroffen. Gültig ab 07.08.2022. Übergangsregelung vorgesehen.
Verordnung (EU) 2022/63
Quelle:
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V.
Große Bäckerstraße 4
20095 Hamburg